Kriterien zum Erhalt der Weissen Liste
Per 01.01.2019 wurde der Kontrollzyklus neu festgelegt. Neu erfasste Betriebe werden im 1./2. und 5. Jahr kostenpflichtig kontrolliert. Wenn Beanstandungen vorliegen, können die Kontrollen häufiger anfallen. Anstonsten kommt der Betrieb anschliessend in den 5-Jahreszyklus und wird periodisch nur noch alle 5 Jahre kontrolliert. Die Betriebsbegutachtung erfolgt durch private für diese Kontrolle speziell ausgebildete PrüferInnen. Diese überprüfen die Kriterien der Bereiche Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung und Lufthygiene. Wer auf der Weissen Liste steht, erfüllt also folgende Bedingungen:
- Die Abwasservorbehandlungs-Anlage und die Qualität des Abwassers entsprechen den einschlägigen Gewässerschutz-Vorschriften.
- Wassergefährdende Flüssigkeiten (inkl. Abfälle) werden vorschriftsgemäss gelagert.
- Anfallende Sonderabfälle werden getrennt nach den Entsorgungskategorien gesammelt und gesetzeskonform entsorgt.
- Bei regelmässigen Farbspritzarbeiten in der Werkstatt sind 3-fach-Filter für den Farbstaub vorhanden, bei gelegentlichen Farbspritzarbeiten 2-fach-Filter. Somit werden die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für Farbnebel-Emissionen eingehalten.
- Lösemittelhaltige Behälter (Reinigungswannen, Kanister, Pinsel-/ Rolleraufbewahrung) werden verschlossen gelagert.
- Spezielle Baustellenvereinbarung: Auch ausserhalb der Werkstatt werden sämtliche anfallenden Abwässer und Abfälle gemäss den kantonalen Richtlinien behandelt, resp. entsorgt und die Belastung der Luft wird minimiert. Mittels Unterschrift des Betriebsverantwortlichen wurde dieses Vorgehen bestätigt.
Auftraggeber, welche Betriebe der Weissen Liste berücksichtigen, leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz! Vielen Dank!
Betriebe, die sich nicht an die Vorschriften halten, werden von der Weissen Liste gestrichen und
müssen mit zusätzlichen Kontrollen und Kosten rechnen.