Kriterien zum Erhalt der Weissen Liste

Per 01.01.2019 wurde der Kontrollzyklus neu festgelegt. Neu erfasste Betriebe werden im 1./2. und 5. Jahr kostenpflichtig kontrolliert. Wenn Beanstandungen vorliegen, können die Kontrollen häufiger anfallen. Anstonsten kommt der Betrieb anschliessend in den 5-Jahreszyklus und wird periodisch nur noch alle 5 Jahre kontrolliert. Die Betriebsbegutachtung erfolgt durch private für diese Kontrolle speziell  ausgebildete PrüferInnen. Diese überprüfen die Kriterien der Bereiche Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung und Lufthygiene. Wer auf der Weissen Liste steht, erfüllt also folgende Bedingungen:

Auftraggeber, welche Betriebe der Weissen Liste berücksichtigen, leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz! Vielen Dank!

Betriebe, die sich nicht an die Vorschriften halten, werden von der Weissen Liste gestrichen und
müssen mit zusätzlichen Kontrollen und Kosten rechnen.