Bei
Malerbetrieben, die auf der Weissen Liste
figurieren, erfolgt alle ein
bis drei Jahre
eine Betriebsbegutachtung durch private
PrüferInnen, welche Kriterien der Bereiche
Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung und
Lufthygiene beinhaltet. Wer auf der Weissen Liste
steht, erfüllt also folgende Bedingungen:
|
Die Abwasservorbehandlungs-Anlage
und
die Qualität des Abwassers
entsprechen
den einschlägigen Gewässerschutz-Vorschriften.
|
Wassergefährdende Flüssigkeiten
(inkl. Abfälle)
werden vorschriftsgemäss gelagert.
|
Anfallende Sonderabfälle werden
getrennt
nach den Entsorgungskategorien
gesammelt und gesetzeskonform entsorgt.
|
Bei regelmässigen
Farbspritzarbeiten
in der Werkstatt sind
3-fach-Filter
für den Farbstaub vorhanden,
bei
gelegentlichen
Farbspritzarbeiten
2-fach-Filter. Somit werden die
Grenzwerte der
Luftreinhalte-Verordnung
für Farbnebel-Emissionen eingehalten.
|
Lösemittelhaltige Behälter
(Reinigungswannen,
Kanister, Pinsel-/ Rolleraufbewahrung)
werden verschlossen gelagert.
|
Spezielle
Baustellenvereinbarung:
Auch
ausserhalb der Werkstatt werden
sämtliche anfallenden Abwässer und Abfälle
gemäss den
kantonalen Richtlinien behandelt,
resp. entsorgt und die Belastung der Luft
wird
minimiert. Mittels Unterschrift des
Betriebsverantwortlichen wurde dieses
Vorgehen
bestätigt.
|
Auftraggeber, welche Betriebe der Weissen Liste
berücksichtigen, leisten einen wichtigen
Beitrag für den Umweltschutz! Vielen Dank!
Betriebe, die sich
nicht an die Vorschriften halten,
werden von der Weissen Liste gestrichen und
müssen mit
zusätzlichen Kontrollen und
Kosten rechnen.
|